Fragen und Antworten
Dies ist abhängig vom Immobilientypen, vom Preis und dem Vermietungsstatus der Wohnung. Wir sorgen für eine schnellstmögliche Vermarktung.
Sofern keine besonderen Umstände, Vorkaufsrechte oder behördliche Zustimmungspflichten vorliegen, erhalten Sie den Betrag bereits nach vier bis sechs Wochen nach dem Beurkundungstermin.. Der Notar wird eine Zahlungsanweisung an den oder die neuen Eigentümer:innen senden.
- Bestehen Ablösebeträge, die noch an die Bank zu zahlen sind
- Gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ich an die Bank zahlen muss, da ich vor Ablauf der Darlehenslaufzeit verkaufe?
- Bin ich alleiniger Eigentümer oder gibt es Miteigentümer bzw. Niesbrauchberechtigte, die zum Verkauf hinzuzuziehen sind?
Solange kein Kaufvertrag unterschrieben ist, können Sie immer von der Verkaufsabsicht zurücktreten. Die Unterschrift eines Maklervertrags bedeutet nicht, dass Sie rechtlich verpflichtet sind, einen Verkaufsvertrag abzuschließen. Es ist jedoch ratsam, sich über die wirkliche Verkaufsabsicht und alle damit verbundenen Umstände vorab im Klaren zu sein oder Klarheit zu verschaffen, um den Beteiligten und auch sich selbst unnötigen Aufwand zu ersparen.
In der Regel ist der Maklervertrag so aufgestellt, dass das Maklerbüro Kundenschutz für jeden von ihm benannten Kunden bekommt und die Beauftragung eines weiteren Maklerbüros ausgeschlossen ist. Sofern Sie selbst eine:n Käufer:in finden, ist der Verkauf an diese jedoch möglich.
Sie sind nicht verpflichtet, ein Exklusivmandat zu vergeben. Allerdings ist es nicht empfehlenswert, Ihre Immobilie bei mehreren Agenturen zu streuen, da eine mehrfache Vermarktung meistens abschreckend auf Käufer:innen wirkt und nicht unbedingt förderlich für eine gute Positionierung der Immobilie ist.
Bei ungeklärten Erbschaftsfällen (z.B. fehlender Erbschein) kann es zu Behinderungen im Verkaufsprozess kommen. Weiterhin können Unklarheiten im Grundbuch bestehen und so dem Verkauf im Wege stehen.
Immobilien, die Sie selbst genutzt haben, können Sie in der Regel steuerfrei verkaufen. Jedoch muss hier die Nutzungsdauer von 3 Kalenderjahren beachtet werden, um Steuerfreiheit zu erlangen. Bei Immobilien, die vermietet wurden, besteht ein Zeitraum von 10 Jahren zum Ablauf der Spekulationsfrist, um einen steuerfreien Verkauf zu erlangen. Details sind stets mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Bestmöglich informieren Sie bereits vor dem Verkauf die zuständige Hausverwaltung und (falls vorhanden) den Mietenden in der Wohnung. So können bereits vor dem Verkauf alle wichtigen Punkte gemeinsam besprochen und Probleme umgangen werden.
- Teilungserklärung (mit eventuellen Nachträgen und Ergänzungen)
- Energieausweis
- Aktueller Wirtschaftsplan
- Abrechnung der Nebenkosten des Vorjahres
- Information über die aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Grundriss (bestmöglich mit aktuellem Aufmaß)
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
Sie können dem Maklerbüroo eine Vollmacht geben, wenn Unterlagen von Ämtern oder der Hausverwaltung fehlen, sodass dieses die Unterlagen für Sie besorgt. Sie können die Unterlagen aber auch selbst beim Grundbuchamt oder der Hausverwaltung anfragen und zusenden lassen. Die Hausverwaltung wird hier in der Regel eine Bearbeitungsgebühr zur Bereitstellung der Unterlagen verlangen. Sonstige Unterlagen wie die Teilungserklärung können in den meisten Fällen auch vom Notariat zur Verfügung gestellt werden oder einem Amtsnachfolger.
Grundsätzlich können Sie den Preis, zu dem Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, selbst bestimmen. Es gibt keine Preisvorgaben oder Preisbindungen für den Verkauf von Wohnungen. Ein professionelle:r Makler:in kann ihnen allerdings eine Einschätzung auf Grundlage seiner Marktkenntnis und der aktuellen Marktlage geben und Vor- und Nachteile Ihrer Immobilie in Kombination mit der Nachfrage am Markt abwägen und einschätzen.
Der Kaufpreis ist abhängig vom Zustand des Objektes, der Lage und ob die Einheit vermietet oder bezugsfrei ist. Wir bewerten Immobilien nach Besichtigung vor Ort und geben Ihnen anschließend eine realistische Einschätzung zum Kaufpreis.
Wenn die Wohnung in den letzten drei Kalenderjahren selbst genutzt wurde, zahlen Sie in der Regel keine Steuern. Wurde die Immobilie zur Kapitalanlage erworben, gilt die 10-jährige Spekulationsfrist. Beim Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze (drei Objekte werden innerhalb fünf Jahren verkauft) kann das Finanzamt von einem gewerblichen Handel ausgehen und entsprechende Steuern erheben.
Ferner können eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen Ihrer Bank fällig werden.
Zzgl. erheben wir eine Provision für Vermarktung und Verkauf.
Der Regelsatz für die Courtage liegt bei 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt., die zu gleichen Teilen zwischen Kaufenden und Verkaufenden geteilt wird.
Käufer:in und Verkäufer:in zahlen die Maklergebühr nach Verabschiedung des Bestellerprinzips zu gleichen Teilen. Es ist aber auch zulässig, dass nur der Verkaufende das Maklerbüro bezahlt und vom Kaufenden keine Maklercourtage verlangt wird.
Die Provisionsvereinbarung hängt von der Vereinbarung mit dem Maklerbüro ab, sofern Sie eines beauftragen. Nach aktueller Rechtslage wird die Provision zu gleichen Teilen zwischen Kaufenden und Verkaufenden geteilt. Sie können aber auch eine reine Innenprovision an das Maklerbüro zahlen, wenn Sie nicht möchten, dass die KaufendenKäufer eine Provision zahlen müssen.
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