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Ist es möglich ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren?

Gerne können Sie jederzeit ein unverbindliches und kostenfreies Informationsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter vereinbaren. Sie können uns hierzu telefonisch während unserer Öffnungszeiten erreichen oder uns per E-Mail über Ihren Terminwunsch informieren. Unsere Kontaktdaten

Kann ich eine gezielte Suchanfrage meiner Wunschimmobilie angeben oder hinterlegen?

Gezielte Kriterien für Ihre Immobiliensuche können Sie in unserem Online-Suchprofil hinterlegen. Hier können Sie die genauen Parameter Ihrer Wunschwohnung festlegen, jederzeit anpassen und erhalten nach kurzer Zeit die für Sie passenden Vorschläge.

Schreiben Sie uns zum Anlegen Ihres Suchprofils einfach eine kurze E-Mail: Unsere Kontaktdaten

Welche Vorteile gibt es, wenn ich meine Suchkriterien anlege?

Durch das Anlegen Ihrer Suchkriterien können wir Ihnen gezielte Angebote zukommen lassen, die den Parametern Ihrer Wunschimmobilie entsprechen sowie Ihnen bei neuen Angeboten direkt passende Wohnungen als Erste/r zuzusenden.

Ist die Wohnung provisionspflichtig?

Nicht alle Objekte in unserem Angebot sind provisionspflichtig. Den Hinweis, ob zusätzlich zum Kaufpreis eine Provision anfällt, finden Sie auf der jeweiligen Projektseite unserer Website und direkt bei der entsprechenden Einheit. Die Höhe der Courtage liegt meist bei 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Bei einzelnen Objekten ist es uns durch eine Kooperation mit dem Bauträger möglich, die Wohnungen ohne eine Außenprovision anzubieten.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Wohnung provisionsfrei ist, können Sie sich jederzeit an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unsere Kontaktdaten


Besichtigung
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Wie ist der Ablauf bei einer Wohnungsbesichtigung und was wird genau besichtigt?

Zur Erstbesichtigung wird die Musterwohnung oder die konkrete Leerwohnung und das Objekt an sich vorgestellt. Hierzu empfängt Sie eine/r unserer Vertriebsmitarbeiter/in vor dem Objekt und führt Sie durch das Haus und die Außenanlagen. Sie werden vorher per E-Mail oder Telefon nochmals über den genauen Ort, Uhrzeit und die Kontaktdaten Ihres Betreuers informiert.
Haben Sie Interesse an einer vermieteten Wohnung, kann im zweiten Schritt ein Besichtigungstermin beim Mieter vereinbart werden.
Natürlich sind wir auch für weitere Folgebesichtigungen oder Begehungen mit Architekten oder anderen Firmen für Sie da.

Wie lange dauert eine Wohnungsbesichtigung?

Die durchschnittliche Dauer einer Erstbesichtigung beträgt ca. 30 Minuten, kann aber individuell variieren. Sollten dann weitere Fragen offen sein, kann ein Folgetermin im Büro oder an einem anderen Treffpunkt vereinbart werden.

Die zweite Besichtigung bei einem Mieter wird kürzer gehalten und dauert, um diesen so wenig wie möglich zu stören, in der Wohnung selbst meist nur 5-10 Minuten.

Unterlagen
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Kann ich weitere Fotos der leeren oder vermieteten Wohnungen erhalten?

Bei näherem Interesse an einer Immobilie lassen wir Ihnen wenn möglich auch Fotos der vermieteten Wohnung zukommen. Hier steht der Schutz der Privatsphäre des Mieters jedoch im Vordergrund, wodurch wir nicht zu jeder Wohnung Fotos bereitstellen können.
Weitere Fotos der Leerwohnung können wir Ihnen für gewöhnlich auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Den besten Eindruck einer Wohnung erhalten Sie aber bei einer Besichtigung.

Kann ich Dokumente wie Abrechnungen oder Protokolle der Wohnung erhalten?

Alle relevanten Unterlagen bekommen Sie bei Interesse in unserem Unterlagenpaket „Bankordner“ per E-Mail zugesendet. Sollten Sie darüber hinaus weitere Dokumente benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum eines Objektes?

Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Teile, die nicht zum Sondereigentum (der eigentlichen Wohnung) zählen. Dabei handelt es sich in der Regel um Gartenanlagen, Wäscheräume und Heizungskeller. Diese können als Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern genutzt werden. Zudem gibt es das zwingende Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen beispielsweise Verkehrsflächen wie Treppenhäuser, Aufzüge, tragende Wände, Dach und die Fassade. Das Recht für die Nutzung des Gemeinschaftseigentums erhält der Käufer durch den Erwerb der Immobilie.

Baumaßnahmen
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Sind die Wohnungen bereits saniert oder ist eine Sanierung geplant?

Überwiegend befinden sich die Wohnungen in einem unsanierten Zustand und werden im Ist-Zustand verkauft. Der entsprechende Käufer entscheidet selbst, ob und wie er die Eigentumswohnung sanieren möchte.
Gerne vermitteln wir Ihnen für die Sanierung Kontakte der entsprechenden Firmen. Die jeweiligen Beauftragungen sind jedoch kein Bestandteil des Kaufvertrages. Hierzu muss ein gesonderter Vertrag mit den Handwerksfirmen geschlossen werden.

Werden Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie ein Neuanstrich der Fassade oder eine Renovierung des Treppenhauses, durchgeführt?

Ob Maßnahmen am Objekt geplant und/oder durchgeführt werden ist projektabhängig. Oft werden vorab entsprechende Planungen erstellt und bauamtlich geprüft. Diese können später durch die neu gegründete WEG durchgeführt werden.
Die genauen Planungen entnehmen Sie bitte den Objekt-Exposés, den zugesendeten Unterlagen oder erfragen diese jederzeit bei unseren Vertriebsmitarbeitern.

Ist eine Renovierung bzw. Sanierung im Kaufpreis inbegriffen?

Sind Renovierungen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum geplant, sind diese bereits im Kaufpreis mit inbegriffen. Genaue Details können Sie dem Kaufvertrag entnehmen. Die Sanierung oder Renovierung der Eigentumswohnung und damit dem erworbenen Sondereigentum selbst, ist jedoch nicht inbegriffen und muss eigenständig vom Käufer getragen werden.

Ist eine Beratung bezüglich der Wohnungsrenovierung bzw. Sanierung möglich?

Gerne stellen wir den Kontakt zu entsprechend fachlich kompetenten Firmen her, die Ihnen bei der Beratung zur Sanierung oder Renovierung Ihrer erworbenen Wohnung behilflich sind.

Finanzierung
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Wie erhalte ich weitere Unterlagen, die ich unter anderem zur Finanzierung der Wohnung benötige?

Wenn Sie Interesse am Kauf der Immobilie haben, stellen wir Ihnen über einen Link den „Bankordner“ zum entsprechenden Projekt zur Verfügung. In diesem finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die zur weiteren Prüfung erforderlich sind. Sollten Sie weitere Dokumente benötigen, werden wir Ihnen diese soweit es uns möglich ist ebenfalls zur Verfügung stellen.

Kann mir ein Kontakt zur Finanzierung der Immobilie vermittelt werden?

Gerne stellen wir für Sie auf Wunsch den Kontakt zu einem/r unabhängigen Finanzierungsspezialisten/in her. Diese/r berät Sie fachlich kompetent zur Finanzierung Ihrer Eigentumswohnung.

Notartermin
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Zu welchem Zeitpunkt kann ein Notartermin vereinbart werden?

Der Notartermin kann frühestens 14 Tage nach Zustellung Ihres Kaufvertragentwurfes vereinbart werden (Zustellung per E-Mail). Der Entwurf des Kaufvertrages wird sofort nach erfolgreicher Reservierung der Wohnung bei dem entsprechenden Notariat abgefordert.
Der Notartermin kann dann entsprechend der Frist und nach individueller Absprache mit dem Interessenten vereinbart werden.

Wer vereinbart den Notartermin?

Der Notartermin wird nach individueller Absprache mit Ihnen durch uns (Vandenberg Immoconsult GmbH) mit dem entsprechenden Notar vereinbart.

Ab wann bin ich zum Kauf der Wohnung verpflichtet?

Bis zum Notartermin können Sie jederzeit vom Kauf der Wohnung zurücktreten. Bitte beachten Sie aber, dass es aufgrund der Erstellung des Kaufvertragsentwurfes zu Gebühren kommen kann. Diese richten sich nach dem Geschäftswert (Nr. 24100 KV GNotKG) und entstehen unabhängig davon, ob es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt.

Ihre Daten
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Wie geht das Unternehmen mit meinen Daten um?

Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und geben diese niemals ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter. Bestimmte Daten werden durch die Nutzung unsere Website und den deren Funktionen automatisch erhoben. Wir sind bemüht zu jeder Zeit sicherzustellen, dass auch diese Anbieter den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechen, was für uns die Voraussetzung einer Zusammenarbeit bildet.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte hier: Datenschutzerklärung

Warum muss ich im Verlauf des Immobilienkaufs viele persönliche Daten von mir angeben?

Für die Mitwirkungspflichten im Rahmen des Geldwäschegesetzes benötigen wir auch persönliche Daten, wie den Familienstand oder Güterstand. Nur mit diesen Angaben kann der Kauf erfolgreich abgewickelt werden. Die erhobenen Daten werden lediglich zum Zweck der Auftragsdurchführung erhoben, gespeichert, verändert und übermittelt, § 28 BDSG.

Unsere aktuelle Datenschutzbestimmung entnehmen Sie bitte unserer Website: Datenschutzerklärung

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