Fragen und Antworten
Gezielte Kriterien für Ihre Immobiliensuche können Sie in unserem Online-Suchprofil hinterlegen. Hier können Sie die genauen Parameter Ihrer Wunschwohnung festlegen, jederzeit anpassen und erhalten nach kurzer Zeit die für Sie passenden Vorschläge.
Schreiben Sie uns zum Anlegen Ihres Suchprofils einfach eine kurze E-Mail: Unsere Kontaktdaten
Zur Erstbesichtigung wird die Musterwohnung oder die konkrete Leerwohnung und das Objekt an sich vorgestellt. Hierzu empfängt Sie eine/r unserer Vertriebsmitarbeiter/in vor dem Objekt und führt Sie durch das Haus und die Außenanlagen. Sie werden vorher per E-Mail oder Telefon nochmals über den genauen Ort, Uhrzeit und die Kontaktdaten Ihres Betreuers informiert.
Haben Sie Interesse an einer vermieteten Wohnung, kann im zweiten Schritt ein Besichtigungstermin beim Mieter vereinbart werden.
Natürlich sind wir auch für weitere Folgebesichtigungen oder Begehungen mit Architekten oder anderen Firmen für Sie da.
Wenn Sie Interesse am Kauf der Immobilie haben, stellen wir Ihnen über einen Link den „Bankordner“ zum entsprechenden Projekt zur Verfügung. In diesem finden Sie alle wichtigen Unterlagen, die zur weiteren Prüfung erforderlich sind. Sollten Sie weitere Dokumente benötigen, werden wir Ihnen diese soweit es uns möglich ist ebenfalls zur Verfügung stellen.
Der Notartermin kann frühestens 14 Tage nach Zustellung Ihres Kaufvertragentwurfes vereinbart werden (Zustellung per E-Mail). Der Entwurf des Kaufvertrages wird sofort nach erfolgreicher Reservierung der Wohnung bei dem entsprechenden Notariat abgefordert.
Der Notartermin kann dann entsprechend der Frist und nach individueller Absprache mit dem Interessenten vereinbart werden.
Auch vermietete Wohnungen können besichtigt werden. Dies geschieht jedoch erst nach der Erstbesichtigung, bei welcher die Musterwohnung oder konkrete Leerwohnung und das Objekt an sich vorgestellt wurden. Im zweiten Schritt kann ein Termin mit dem Mieter in der gewünschten Wohnung vereinbart werden.
Bei vermieteten Wohnungen, deren Bewohner bereits vor der Aufteilung des Objektes Mieter waren, besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz in Berlin von 10 Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter gekündigt oder Eigenbedarf angemeldet werden.
Die Reservierungsgebühr beträgt einmalig 1.000€ pro Einheit. Bitte beachten Sie, dass durch die einhergehende Beauftragung des notariellen Kaufvertragsentwurfs weitere Kosten durch den Notar entstehen können. Die Notargebühren für den Entwurf richten sich nach dem Geschäftswert (Nr. 24100 KV GNotKG) und entstehen unabhängig davon, ob es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt.
Die Gebühr von 1.000€ je Einheit wird Ihnen bei einem erfolgreichen Kaufvertragsabschluss erstattet.
Sie können zur Zahlung zwischen den Anbietern Apple Pay, SEPA Lastschrift, Sofortüberweisung oder Zahlung per Kreditkarte wählen.
Jede Wohnung ist ab Bestätigung für jeweils 4 Wochen reserviert.
Wurde eine Einheit bereits durch einen anderen Interessenten reserviert, ist eine Nachreservierung möglich. Dadurch erhalten Sie den nächstfolgenden Rang. Sollte es durch den ersten Interessenten nicht zum Kauf kommen, rücken Sie weiter auf.
Bei den angegebenen Zeiten handelt es sich um grobe Schätzwerte. Diese können je nach Käufer stark variieren.
Die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhält der Käufer ungefähr 4-10 Wochen nach Beurkundung. Diese wird durch das Notariat erst versendet, nachdem es dem Käufer garantieren kann, dass er im Falle der Kaufpreiszahlung die versprochene Leistung, nämlich das unbelastete Eigentum an dem Grundstück, erhalten wird.
Dafür müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Eigentumsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt) muss für den Käufer im Grundbuch eingetragen sein
- Alle zur vertragsmäßigen Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen liegen vor, um die eingetragenen Grundschulden und Hypotheken im Grundbuch zu löschen
- Bei vermieteten Wohnungen (die Mieter üben ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht aus und treten nicht in den Kaufvertrag ein)
Der Notar veranlasst alles Erforderliche, damit die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt werden. Sobald diese vorliegen, teilt er den Vertragsbeteiligten dies mit. Erst wenn die Fälligkeitsmitteilung dem Käufer vorliegt, muss der Kaufpreis gezahlt werden.
Der Nutzen-Lastenwechsel erfolgt ca. 6-12 Wochen nach dem Notartermin und geht einher mit der vollständigen Kaufpreiszahlung. Ab diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzen, Lasten sowie Verkehrssicherungspflichten auf den Käufer über. Der Käufer ist somit „gefühlter Eigentümer“. Der formale Übergang des Eigentums erfolgt erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch, welcher nach erfolgter Zahlung durch das Notariat beauftragt wird.
Nachdem die Hausverwaltung über den Nutzen-Lastenwechsel informiert wurde, schickt diese dem neuen Käufer in der Regel ein Angebot zur weiteren Betreuung des Objektes zu. Nimmt der Käufer dieses an, kann er sich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen, um ein Konto für die Mieteinnahmen eröffnen zu lassen oder ein eigenes Konto anzugeben. Die Hausverwaltung kümmert sich in diesem Fall um alles Weitere.
Verwaltet der Käufer seine Eigentumswohnung selbst, muss er die Mieter direkt kontaktieren, um diese über die neue Kontoverbindung zu informieren.
Nicht alle Objekte in unserem Angebot sind provisionspflichtig. Den Hinweis, ob zusätzlich zum Kaufpreis eine Provision anfällt, finden Sie auf der jeweiligen Projektseite unserer Website und direkt bei der entsprechenden Einheit. Die Höhe der Courtage liegt meist bei 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
Bei einzelnen Objekten ist es uns durch eine Kooperation mit dem Bauträger möglich, die Wohnungen ohne eine Außenprovision anzubieten.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Wohnung provisionsfrei ist, können Sie sich jederzeit an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unsere Kontaktdaten
Sind Renovierungen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum geplant, sind diese bereits im Kaufpreis mit inbegriffen. Genaue Details können Sie dem Kaufvertrag entnehmen. Die Sanierung oder Renovierung der Eigentumswohnung und damit dem erworbenen Sondereigentum selbst, ist jedoch nicht inbegriffen und muss eigenständig vom Käufer getragen werden.
Neben dem Kaufpreis fallen außerdem Kosten an für:
- das Grundbuchamt: Die Kosten sind gesetzlich zwingend festgelegt und nicht verhandelbar
- das Notariat: Auch diese Kosten sind gesetzlich zwingend festgelegt und nicht verhandelbar
- die Grunderwerbssteuer: Die Höhe richtet sich unter anderem danach, in welchem Bundesland die Immobilie belegt ist
- Grundschuldbestellung: Fällt nur an, wenn der Käufer den Kaufpreis (teilweise) finanziert
- eventuelle Mehrkosten bei der Abwicklung über ein Notaranderkonto
- eventuell Maklergebühren: Die Provision liegt meist bei 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzl. MwSt.
Grundsätzlich fallen nur Kosten in Form einer Courtage für den Service der Vandenberg an, wenn es zum Kauf der Immobilie kommt. Ist keine zusätzliche Außenprovision für die Wohnung ausgeschrieben, so fallen neben dem Kaufpreis dementsprechend für den Service keine weiteren Kosten an.
Auch wenn es nicht zum Kauf kommt, sind alle Beratungsgespräche, Besichtigungen, Unterlagen und andere durch die Vandenberg zur Verfügung gestellten Services für Sie vollkommen kostenfrei.
Kontakt
Sie wollen mehr erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Viel beschäftigt? Ständig unterwegs?
Kein Problem.
Vereinbaren Sie einen Rückruftermin zu Ihrer Wunschzeit.