Fragen und Antworten
Die Abgabe eines Gebots verpflichtet Sie nicht zum Kauf der Wohnung. Auch wenn es sich um das Höchstgebot handelt, haben Sie die Möglichkeit Ihr Interesse zurückzuziehen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Rücktritt nach dem Erstellen eines Kaufvertragsentwurfes, gegebenenfalls Kosten entstehen können.
Sie können ein bereits abgegebenes Gebot jederzeit ändern oder mittels einer schriftlichen Benachrichtigung per E-Mail an uns, ihr Interesse zurückziehen.
Ihr Gebot können Sie bis zum Ablauf der jeweiligen Gebotsabgabefrist beliebig oft verändern. Dabei können Sie es sowohl nach oben als auch nach unten korrigieren.
Nicht alle Einheiten, die sich im Bieterverfahren befinden, besitzen ein Mindestgebot. Andernfalls ist ein Hinweis über die entsprechende Höhe auf der jeweiligen Seite zu finden.
Wenn Sie die Auktion verpasst haben, gibt es leider keine Möglichkeit mehr, ein Gebot für die entsprechende Immobilie abzugeben. Sollte aber kein Käufer durch das Bieterverfahren ermittelt werden, geht die Wohnung meist in unser normales Portfolio über und kann zu einem Festpreis erworben werden.
Zur Teilnahme am Bieterverfahren benötigen wir lediglich Ihren vollständigen Namen und eine E-Mail-Adresse zur Anmeldung im Kundenkonto. Sollte nach der finalen Bieterrunde ein entsprechender Kaufvertrag für die Immobilie vorbereitet werden, werden zum Beispiel noch folgende Daten benötigt: Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Steuernummer oder Steuer-ID und eine Auskunft über die Finanzierung.
Bitte beachten Sie, dass der Finanzierungsrahmen nach der finalen Bieterrunde weitestgehend geklärt sein sollte.
Die Immobilie kann im zweiten Schritt unseres Bieterverfahrens durch die Interessenten besichtigt werden. Es werden nur die höchstbietenden Teilnehmer aus der ersten Gebotsabgabe zugelassen, um die Besichtigungen in einem kleinen und für den Mieter angenehmeren Rahmen durchzuführen.
Die Wohnung kann während des Bieterverfahrens durch jeden Interessenten nur einmal besichtigt werden. Sollten Sie nach der finalen Angebotsabgabe der Höchstbietende sein, können für eventuelle Messungen oder weitere Begutachtungen zusätzliche Besichtigungstermine, auch vor dem Notartermin, vereinbart werden.
Wenn es sich um eine vermietete Wohnung handelt, wird mit Rücksichtnahme auf den Mieter, die Besichtigung nicht länger als 15 Minuten in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können selbstverständlich alle Räumlichkeiten besichtigt werden. Sollte es sich um eine leere Wohnung handeln, dauert eine Besichtigung im Durchschnitt ca. 30 Minuten.
Die anfängliche Bieterrunde dient einer ersten Selektion der Teilnehmer, um die Besichtigung nur mit Interessenten mit ernsten Kaufabsichten durchzuführen. In der finalen Bieterrunde haben die Interessenten die Möglichkeit, nach einer Besichtigung der Wohnung ein entsprechend angepasstes Gebot abzugeben oder andere Teilnehmer gegebenenfalls zu überbieten.
Die zweite Bieterrunde startet nach der Besichtigung der Wohnung. Das Gebot kann beliebig oft, bis zum Ablauf der Frist, geändert oder auch erst kurz vorher abgegeben werden.
Der Höchstbietende erhält von uns nach Ablauf des Countdowns eine Benachrichtigung per E-Mail. In den darauffolgenden Werktagen erfolgt dann ein persönlicher Kontakt durch unseren Kundenservice, um alle weiteren Schritte zu besprechen.
Bitte beachten Sie, dass das Höchstgebot für den Verkäufer nicht bindend ist und die Möglichkeit besteht, dieses auszuschlagen.
Auch wenn Sie nicht zu den Höchstbietenden gehören, werden Sie nach Ablauf des Countdowns durch eine E-Mail benachrichtigt. Sollten Sie einer der drei Höchstbietenden sein, werden Sie außerdem informiert, sobald ein Teilnehmer mit einem höheren Gebot sein Interesse kurzfristig zurückzieht. Sie können dann erneut ihr Angebot für die Immobilie abgeben.
Es gibt keine maximale Anzahl, der zur finalen Bieterrunde zugelassenen Teilnehmer. Zur abschließenden Runde werden jedoch nur die Interessenten eingeladen, welche ernsthaftes Interesse haben, bei der ersten Bieterrunde unter den Höchstbietenden waren und ein sich in einem entsprechenden Rahmen bewegendes Kaufpreisangebot abgegeben haben.
Eine genaue Auskunft darüber, wieviel die Immobilie wert ist, können wir Ihnen nicht geben. Zur Preisfindung stellen wir verschiedene Informationen zur Verfügung. Den ungefähren Wert der Immobilie können Sie mittels entsprechender vergleichbarer Objekte aus unserem Portfolio, einer Suche über verschiedene Immobilienportale oder mit Hilfe andere Serviceanbieter ermitteln.
Wir können Ihnen nur die Fotos, welche sich im Exposé und auf der Website befinden, zur Verfügung stellen. Ein genaueres Bild können Sie sich bei der Wohnungsbesichtigung machen.
Bei der Teilnahme am Bieterverfahren selbst fallen keine Kosten an. Auch unser Kundenkonto ist für Sie komplett kostenfrei. Sollten Sie der Höchstbietende sein und den Zuschlag zur Immobilie erhalten, fallen Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie an. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
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